Durch eine REACH-Registrierung kommen i.d.R. Hersteller und Importeure ihrer gesetzlichen Pflicht nach, importierte und/oder hergestellte Stoffe gemäß der REACH-VO bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) zu registrieren.
Eine Zertifizierung kann einen Teilprozess der Konformitätsbewertung eines Produktes, oder einem anderen Nachweis zur Einhaltung einer vorgegebenen Anforderung oder Norm darstellen. Im Allgemeinen sind Zertifizierungen zumeist befristet und werden von akkreditieren (privatwirtschaftlichen) Zertifizierungsstellen vergeben.

Es werden Stoffe, Stoffe in Gemischen oder in Einzelfällen auch Stoffe in Erzeugnissen registriert. Dabei handelt es sich nicht um Fertige Produkte (Erzeugnisse), sondern nur um deren chemische Inhaltsstoffe bzw. Bestandteile. Marken oder Unternehmen können im Sinne von REACH nicht registriert werden.

Zusammenstellung von Stoffinformationen zumeist in Form von vorgegebenen Prüfberichten und Prozessbeschreibungen. Erstellung eines Anfragedossiers mittels IUCLID Software. Erwerb eines Letter of Access, Beitritt in eine gemeinsame Einreichung (Joint Submission), Einreichung eines Registrierungsdossiers, Entrichtung der Registrierungsgebühr, Erhalt der Registrierungsnummer.

Ablauf der Registrierung

Kosten entstehen i.d.R gegenüber
  • Der ECHA: in Form von Registrierungsgebühren (in Abhängigkeit von Menge und Unternehmensgröße);
  • Dem federführenden Registranten (bzw. Konsortium): in Form des Letter of Access + ggf. einer Verwaltungsgebühr;
  • Optional einem Dienstleister: In Form von Labor-, Beratungs- und Dienstleistungen zur REACH Registrierung.

Folgekosten entstehen bei der Änderung der Registrierungsmenge. Diese sind anteilige ECHA-Gebühren, LoA Kosten und ggf. Kosten für Dienstleister.

Um Informationen zu chemischen Daten, dem Tonnageband oder zum Unternehmen zu ändern, ist das Registrierungsdossier ohne unangemessene Verzögerung zu aktualisieren (administrative Aktualisierung – 3 Monate; Komplexe Aktualisierung – 3, 6 oder 9 Monate)

In bestimmten Fällen ist dies vorgesehen. Diese Fälle sind in einer Praxisanleitung der ECHA beschrieben.
Link zur Praxisanleitung ECHA

Solange keine Ausnahme existiert müssen diejenigen (Inhalts-)Stoffe registriert werden, die pro Kalenderjahr Jahr in Mengen von einer Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden.
Information der ECHA

Ablauf der Registrierung